Stornierungsbedingungen

Stornierungsbedingungen:

1.1. Der Vermieter kann aufgrund außergewöhnlicher Umstände gezwungen sein, den Mietvertrag zu kündigen. Kündigungen und Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. In diesem Fall wird der Vermieter sich bemühen, dem Mieter eine Alternative anzubieten. Sollte diese nicht zur Zufriedenheit des Mieters ausfallen, erstattet der Vermieter dem Mieter alle bereits gezahlten Beträge zurück, ohne dass hierfür eine Haftung des Vermieters entsteht.

1.2. Der Mieter ist berechtigt, den Mietvertrag unter folgenden Voraussetzungen zu kündigen:

1.2.1. Stornierungen und Kündigungen müssen zunächst telefonisch gemeldet werden und anschließend per Einschreiben unter Beifügung des Mietvertrages bestätigt werden.

1.2.2. Bei einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden nach der Buchung gilt das Optionsrecht (siehe Punkt 5).

1.2.3. Bei einer Stornierung zwischen 24 Stunden und 29 Tagen vor Mietbeginn werden 15 % des Mietbetrages berechnet.

1.2.4. Bei einer Stornierung zwischen 29 und 15 Tagen vor Mietbeginn werden 50 % des Mietbetrages berechnet.

1.2.5. Bei einer Stornierung zwischen 14 und 8 Tagen vor Mietbeginn werden 75 % des Mietbetrags berechnet.

1.2.6. Bei einer Stornierung weniger als eine Woche vor Mietbeginn werden 100 % des Mietbetrages in Rechnung gestellt. Im Falle einer Stornierung fallen immer Verwaltungskosten an.

1.3. Nach Erhalt einer Stornierung durch den Mieter erteilt der Vermieter eine Kündigungsmitteilung gemäß den Bestimmungen dieses Artikels. Bereits gezahlte Beträge werden gemäß der Kündigungsmitteilung abgerechnet und ein etwaiger Restbetrag zu Gunsten des Mieters zurückerstattet.