Allgemeine Mietbedingungen für das Ferienhaus Gapinge Atelier 32
1. Allgemein:
1.1. Die Bereitstellung des Ferienhauses erfolgt durch die Übergabe der Hausschlüssel.
1.2. Das Ferienhaus muss am Anreisetag spätestens um 21:00 Uhr bezogen sein, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Mieter, die nicht bis zu dieser Zeit ankommen können, müssen den Vermieter darüber informieren.
1.3. Mögliche Beschwerden bezüglich des Ferienhauses müssen direkt zu Beginn der Mietzeit, jedoch spätestens 24 Stunden nach Mietbeginn, mit dem Vermieter/Eigentümer aufgenommen werden, damit der Vermieter die Beschwerde nach seiner Zufriedenheit lösen kann. Nach Ablauf dieser Frist kann keine weiteren Ansprüche wegen eines Mangels an der Unterkunft geltend gemacht werden.
1.4. Der Vermieter haftet nicht für die Folgen von Diebstahl, Unfällen oder Beschädigung des Eigentums des Mieters, sofern nicht seine eigene Schuld vorliegt. In diesem Fall kann der Vermieter jedoch nicht verpflichtet werden, Mehrkosten oder Schäden zu übernehmen, die eine normale Haftpflichtversicherung unter diesen Umständen abdecken würde.
1.5. Der Mieter muss das Ferienhaus am Abreisetag vor 10:00 Uhr verlassen, sofern keine andere Abreisezeit vereinbart wurde.
2. Reservierung und Zahlung:
2.1. Eine Reservierung kann sowohl schriftlich als auch telefonisch vorgenommen werden und ist sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter verbindlich, sofern das gewünschte Ferienhaus im angegebenen Zeitraum verfügbar ist.
2.2. Nach der Reservierung des Ferienhauses erhält der Mieter eine Reservierungsbestätigung/Rechnung.
2.3. Die Anzahlung von 40% der gesamten Miete (inklusive Zusatzkosten) muss innerhalb von 7 Tagen nach dem Buchungsdatum auf die Kontonummer des Ferienhauses Gapinge t.n.v L de Looff überwiesen werden, die restlichen 60% der gesamten Miete inklusive Zusatzkosten müssen mindestens 4 Wochen vor Ankunft bezahlt werden. Wenn anders vereinbart, wird dies im Mietvertrag angegeben.
2.4. Eine nicht rechtzeitige Zahlung kann zur Annullierung der Reservierung führen.
2.5. Für jede Reservierung werden Verwaltungsgebühren berechnet.
2.6. Die möglichen Kosten für Geldüberweisungen und/oder Umbuchungen trägt der Mieter.
2.7. Die Zahlung der (Anzahlung) bedeutet, dass der Mieter die hier genannten allgemeinen Bedingungen und die vollständige Beschreibung des Ferienhauses, das er gemietet hat, zur Kenntnis genommen und zugestimmt hat.
3. Rechte und Pflichten des Vermieters:
3.1. Der Vermieter ist verpflichtet, das Ferienhaus inklusive Inventar am Beginn der Mietzeit sauber und in gutem Zustand dem Mieter zur Verfügung zu stellen.
3.2. Der Vermieter darf das Ferienhaus zu allen vernünftigen Zeiten besichtigen oder Besichtigungen durch potenzielle Mieter ermöglichen.
3.3. Alle möglichen Zusatzkosten müssen im Mietvertrag aufgeführt werden.
3.4. Ausgenommen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters übernimmt der Vermieter keine Haftung für Verlust, Diebstahl, Schaden oder Verletzungen jeglicher Art, die vom Mieter oder an/durch die Sachen des Mieters während der Mietzeit oder infolge des Aufenthalts im gemieteten Ferienhaus entstehen. Der Vermieter haftet in jedem Fall maximal bis zur Höhe der reinen Miete.
4. Rechte und Pflichten des Mieters:
4.1. Der Mieter darf im Ferienhaus nicht mit mehr Personen übernachten, als im Mietvertrag vereinbart, es sei denn, er hat die schriftliche Erlaubnis des Vermieters. Bei Überschreitung ohne schriftliche Genehmigung der genannten Personenanzahl gilt der Vertrag als aufgehoben ohne jegliches Recht auf Entschädigung (was bedeutet, dass der Mieter das Mietobjekt sofort verlassen muss).
4.2. Der Mieter muss das Mietobjekt ausschließlich als Ferienhaus nutzen und darf es nicht an Dritte vermieten oder nutzen lassen.
4.3. Eine Gruppe von Mietern unter 21 Jahren ist nur nach schriftlicher Genehmigung des Vermieters erlaubt.
4.4. Der Mieter wird das Mietobjekt wie ein guter Hausbesitzer behandeln, wobei der Mieter für Schäden am Mietobjekt während der Mietzeit haftet, einschließlich Schäden oder Verlust (eines Teils) des Inventars, es sei denn, der Mieter kann nachweisen, dass der Schaden vernünftigerweise nicht ihm zugerechnet werden kann.
4.5. Der Aufenthalt im Ferienhaus erfolgt vollständig auf Risiko des Mieters. Der Mieter trägt auch Verantwortung für seine Gäste und/oder Familie. Die Beweislast liegt beim Mieter, daher erklärt der Mieter, eine Haftpflichtversicherung zu besitzen.
4.6. Der Mieter muss das Ferienhaus inklusive Inventar am Ende des Mietvertrags sauber und schadensfrei verlassen. Falls dies nicht der Fall ist, hat der Vermieter das Recht, zusätzliche Kosten zu berechnen.
4.7. Der Mieter darf nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters ein Haustier mitbringen.
4.8. Es ist nicht erlaubt, im Ferienhaus Geräte zum Kochen oder Waschen zu verwenden, die nicht vom Vermieter dort eingebaut oder platziert wurden.
4.9. Der Mieter wird, sofern nicht anders vereinbart, selbst Handtücher mitbringen.
4.10. Das Ferienhaus darf ausschließlich für touristische Aufenthalte verwendet werden, geschäftliche Aufenthalte sind nicht erlaubt.
5. Ausübungsrecht:
5.1. Jede Reservierung kann innerhalb von 24 Stunden ab Reservierungsdatum storniert werden. Dies muss telefonisch gemeldet werden. Sie sind jederzeit für die Reservierungsgebühren verantwortlich.
5.2. Bei Stornierung nach diesen 24 Stunden gelten die Stornierungsbedingungen unverändert (siehe Stornierungsbedingungen).
5.3. Bei einer Reservierung innerhalb von 8 Wochen vor Beginn der Mietzeit ist dieses Ausübungsrecht nicht anwendbar, und gelten die normalen Stornierungsbedingungen (siehe Stornierungsbedingungen).
6. Änderungen:
Wenn Sie in einem bereits abgeschlossenen Mietvertrag eine Änderung vornehmen möchten, geben Sie diese sofort dem Vermieter an. Diese Änderung wird schriftlich vom Vermieter bestätigt. Änderungen im Mietzeitraum sind (falls) bis zu 2 Monate vor Beginn des Mietzeitraums möglich.
7. Aufhebungen:
7.1. Der Vermieter/Eigentümer ist berechtigt, diesen Mietvertrag als aufgehoben zu betrachten, ohne dass eine Mahnung oder gerichtliche Intervention erforderlich ist, wenn: - zum Beginn der Mietzeit noch nicht die gesamte Miete bezahlt wurde. - der Mieter das gemietete Ferienhaus vorzeitig verlässt. - der Mieter ohne vorherige Mitteilung es nicht vor 20:00 Uhr am Tag des Mietbeginns bezogen hat. - der Mieter die Verpflichtungen aus diesem Mietvertrag und/oder die Ordnungsvorschriften nicht erfüllt.
7.2. Das Verlassen des gemieteten Ferienhauses verfehlt jedes Recht auf Entschädigung, ob finanziell oder nicht.
8. Streitigkeiten:
Trotz aller Sorgfalt und Bemühungen des Vermieters kann es dennoch vorkommen, dass ein Mieter berechtigte Beschwerden hat. Der Mieter sollte eventuelle Beschwerden und technische Störungen sofort dem Vermieter melden, damit der Vermieter die Angelegenheiten sofort lösen kann. In der Zwischenzeit sollte der Mieter alle vernünftigen Schritte unternehmen, die von ihm verlangt werden können, um eventuelle Schäden zu begrenzen. Wenn die Beschwerde nicht zu seiner Zufriedenheit gelöst wird, hat der Mieter bis spätestens 2 Wochen nach Entstehung der Beschwerde die Möglichkeit, die Beschwerde schriftlich beim Vermieter einzureichen.
Alle Streitigkeiten, die zwischen den Parteien entstehen und nicht außergerichtlich entschieden werden können, werden von einem dafür zuständigen Gericht in Middelburg entschieden.
9. Sonstiges:
9.1. Es kann sein, dass in der unmittelbaren Umgebung des gemieteten Ferienhauses Arbeiten durchgeführt werden, z. B. Straßenbauarbeiten und/oder (Ver-)Bauaktivitäten. Der Vermieter kann für etwaige Unannehmlichkeiten keine Verantwortung oder Haftung übernehmen.
9.2. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Ausstattung und der Komfort aller Ferienhäuser mindestens den ländlichen Standards entsprechen, jedoch von städtischen Standards abweichen können.
9.3. Auf alle zwischen Vermieter und Mieter geschlossenen Vereinbarungen gilt das niederländische Recht. Unerwartete Fälle: In Fällen, die nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind, gelten die RECRON-Bedingungen.