Allgemeine Mietbedingungen Ferienhaus Gapinge Atelier 32
1.Allgemeines:
1.1.Die Bereitstellung der Ferienunterkunft erfolgt durch Übergabe des Hausschlüssels.
1.2. Das Ferienhaus muss am Anreisetag bis 20:00 Uhr bezogen werden, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Mieter, die nicht früher anreisen können, müssen den Vermieter informieren.
1.3. Eventuelle Reklamationen bezüglich der Ferienunterkunft müssen dem Vermieter/Eigentümer unverzüglich zu Beginn der Mietzeit, spätestens jedoch 24 Stunden nach Beginn der Mietzeit, mitgeteilt werden, damit der Vermieter die Reklamation zufriedenstellend lösen kann. Nach Ablauf dieser Frist können keine Ansprüche wegen Mängeln an der Unterkunft mehr geltend gemacht werden.
1.4. Der Vermieter haftet nicht für die Folgen von Diebstahl, Unfällen oder Schäden am Eigentum des Mieters, es sei denn, er hat das Verschulden des Vermieters zu vertreten. In diesen Fällen haftet der Vermieter jedoch niemals für Kosten oder Schäden, die über die Deckung der üblichen Haftpflichtversicherung hinausgehen.
1.5. Am Abreisetag muss der Mieter das Ferienhaus vor 10:00 Uhr verlassen, sofern keine andere Abreisezeit vereinbart wurde.
2.Reservierung und Zahlung:
2.1. Eine Reservierung kann schriftlich oder telefonisch erfolgen und ist für den Mieter und den Vermieter verbindlich, wenn die gewünschte Ferienunterkunft im angegebenen Zeitraum verfügbar ist.
2.2. Nach der Buchung der Ferienunterkunft erhält der Mieter eine Buchungsbestätigung/Rechnung.
2.3. Die Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtmietpreises (inkl. Nebenkosten) muss innerhalb von 7 Tagen nach Buchung auf das Konto von Walcheren Vakanties überwiesen werden. Die restlichen 50 % des Gesamtmietpreises (inkl. Nebenkosten) müssen spätestens 6 Wochen vor Anreise bezahlt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird dies im Mietvertrag vermerkt.
2.4. Eine verspätete Zahlung kann zur Stornierung der Reservierung führen.
2.5. Pro Reservierung fallen Verwaltungskosten an.
2.6. Etwaige Kosten für Bareinzahlungen und/oder Überweisungen gehen zu Lasten des Mieters.
2.7. Mit der Zahlung der Kaution erklärt der Mieter, dass er die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die vollständige Beschreibung der von ihm gemieteten Ferienunterkunft gelesen hat und ihnen zustimmt.
3. Rechte und Pflichten des Vermieters:
3.1. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter die Ferienunterkunft und deren Inventar zum Zeitpunkt des Mietbeginns sauber und in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben.
3.2. Der Vermieter kann das Ferienhaus zu jedem angemessenen Zeitpunkt besichtigen oder von Mietinteressenten besichtigen lassen.
3.3. Eventuelle Zusatzkosten müssen im Mietvertrag aufgeführt sein.
3.4. Außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters übernimmt der Vermieter keine Haftung für Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Verletzung jeglicher Art, die dem Mieter oder dessen Eigentum während der Mietzeit und/oder infolge des Aufenthalts in der gemieteten Ferienunterkunft entstehen. In jedem Fall ist die Haftung des Vermieters auf die Höhe des Grundmietpreises beschränkt.
4. Rechte und Pflichten des Mieters:
4.1. Der Mieter darf nicht mehr Personen in der Ferienwohnung übernachten lassen, als in diesem Mietvertrag vereinbart, es sei denn, der Vermieter hat dies schriftlich genehmigt. Wird die Personenzahl ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters überschritten, gilt der Vertrag als gekündigt, ohne dass ein Anspruch auf Entschädigung besteht (d. h. der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt unverzüglich zu räumen).
4.2. Der Mieter darf das Mietobjekt ausschließlich als Ferienunterkunft nutzen und darf es Dritten nicht zur Vermietung oder Nutzung überlassen.
4.3. Eine Gruppe von Mietern unter 23 Jahren ist nur nach schriftlicher Genehmigung des Vermieters zulässig.
4.4. Der Mieter wird das Mietobjekt wie ein guter Hausherr nutzen und haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit am Mietobjekt entstehen, einschließlich der Beschädigung oder des Verlusts (eines Teils) des Inventars, es sei denn, der Mieter kann nachweisen, dass der Schaden nicht ihm zugeschrieben werden kann.
4.5. Der Aufenthalt im Ferienhaus erfolgt ausschließlich auf Risiko des Mieters. Der Mieter übernimmt auch die Verantwortung für seine Gäste und/oder Familie. Die Beweislast liegt beim Mieter. Daher erklärt der Mieter, dass er über eine Haftpflichtversicherung verfügt.
4.6. Der Mieter hat das Ferienhaus und dessen Inhalt am Ende des Mietvertrages sauber und unbeschädigt zu hinterlassen. Ist dies nicht der Fall, ist der Vermieter berechtigt, zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen.
4.7. Das Mitbringen eines Haustieres ist dem Mieter nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters gestattet.
4.8. Es ist nicht gestattet, in der Ferienunterkunft andere als die vom Vermieter installierten oder bereitgestellten Geräte zum Kochen oder Waschen zu verwenden.
4.9 Sofern nichts anderes vereinbart ist, bringt der Mieter seine eigenen Handtücher mit.
4.10. Die Nutzung des Ferienhauses darf ausschließlich zu touristischen Zwecken erfolgen, geschäftliche Aufenthalte sind nicht gestattet.
5.Optionsrecht:
5.1. Sie können jede Reservierung innerhalb von 24 Stunden vor dem Reservierungsdatum stornieren. Die Stornierung muss telefonisch erfolgen. Die Reservierungsgebühr ist in jedem Fall zu entrichten.
5.2. Bei einer Stornierung nach diesen 24 Stunden bleiben die Stornierungsbedingungen in vollem Umfang in Kraft (siehe Stornierungsbedingungen).
5.3. Bei Reservierungen innerhalb von 8 Wochen vor Mietbeginn entfällt dieses Optionsrecht und es gelten die normalen Stornierungsbedingungen (siehe Stornierungsbedingungen).
6. Änderungen:
Wenn Sie eine Änderung des bestehenden Mietvertrages wünschen, teilen Sie dies bitte umgehend dem Vermieter mit. Der Vermieter wird Ihnen die Änderung schriftlich bestätigen. Änderungen der Mietdauer sind bis zu zwei Monate vor Mietbeginn möglich.
7. Auflösung:
7.1. Der Vermieter/Eigentümer ist berechtigt, diesen Mietvertrag als beendet zu betrachten, ohne dass es einer Inverzugsetzung oder gerichtlichen Intervention bedarf, wenn: - der volle Mietbetrag zu Beginn der Mietzeit nicht bezahlt wurde; - der Mieter die gemietete Ferienunterkunft vorzeitig verlässt; - der Mieter die gemietete Ferienunterkunft ohne vorherige Ankündigung nicht vor 20:00 Uhr am Tag des Mietbeginns bezieht; - der Mieter seinen Verpflichtungen aus diesem Mietvertrag und/oder der Hausordnung nicht nachkommt.
7.2. Mit dem Verlassen der gemieteten Ferienunterkunft erlöschen sämtliche Ansprüche auf Entschädigung, sei es finanzieller oder sonstiger Art.
8. Streitigkeiten:
Trotz größter Sorgfalt und Bemühungen des Vermieters kann es vorkommen, dass ein Mieter eine berechtigte Beschwerde hat. Der Mieter muss dem Vermieter etwaige Beschwerden und technische Störungen unverzüglich melden, damit dieser die Angelegenheit umgehend klären kann. In der Zwischenzeit muss der Mieter alle angemessenen Schritte unternehmen, um etwaige Schäden zu begrenzen. Wird die Beschwerde nicht zufriedenstellend gelöst, hat der Mieter bis zu zwei Wochen nach Auftreten der Beschwerde Zeit, diese schriftlich beim Vermieter einzureichen. Alle Streitigkeiten, die zwischen den Parteien entstehen und nicht auf rechtlichem Wege beigelegt werden können, werden vom zuständigen Gericht in Middelburg beigelegt.
9.Sonstiges:
9.1. In unmittelbarer Nähe der gemieteten Ferienunterkunft können Arbeiten wie Straßen- und/oder Bauarbeiten stattfinden. Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für dadurch entstehende Unannehmlichkeiten.
9.2. Wir weisen darauf hin, dass Ausstattung und Komfort aller Ferienunterkünfte mindestens dem ländlich üblichen Standard entsprechen, jedoch vom städtischen Standard abweichen können.
9.3. Für alle zwischen Vermieter und Mieter geschlossenen Verträge gilt niederländisches Recht. Unvorhergesehene Umstände: In Fällen, die nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von RECRON.